Änderung des Flächenwidmungsplanes

Die Marktgemeinde Gaweinstal beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan bzw. das Örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Gaweinstal, Schrick, Höbersbrunn, Atzelsdorf, Pellendorf und Martinsdorf in folgenden Punkten abzuändern:

·       Festlegung des Zusatzes „max. 2 Wohneinheiten pro Grundstück (-2WE)“ oder „max. 3 Wohneinheiten pro Grundstück (-3WE) für einen Großteil der Flächen mit der Widmung „Bauland-Wohngebiet (BW)“ sowie Festlegung des Zusatzes „max. 6 Wohneinheiten pro Grundstück (-6WE)“ oder „max. 12 Wohneinheiten pro Grundstück (-12WE)“ für einen Großteil der Flächen mit der Widmung „Bauland-Kerngebiet (BK)“ 

·       Siedlungsstrukturelle Neubewertung der im „Örtlichen Entwicklungskonzept“ festgelegten Eignungsflächen für Siedlungserweiterungen in der Ortschaft Martinsdorf und daraus resultierende Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in „Bauland-Agrargebiet (BA)“, Grünland-Freihaltefläche (Gfrei)“ sowie „Grünland-Grüngürtel (Ggü)“ mit der Funktionsfestlegung „Siedlungsgliedernd“ verbunden mit geringfügigen Abänderungen von „Bauland-, Grünland- und Verkehrsflächenfestlegungen entlang des „Rieslingweges“ im südlichen Ortsbereich von Martinsdorf bei gleichzeitiger Rückwidmung von „Bauland-Agrargebiet (BA)“ in „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ und Kenntlichmachung als „Retentionsfläche“ im östlichen Ortsbereich von Martinsdorf

·       Umwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)“ in „private Verkehrsfläche (Vp)“ am nordwestlichen Siedlungsrand von Schrick


Auflageunterlagen zur allgemeinen Einsicht:

GATL_Fae7_12455_Erlbericht_16[1].pdf herunterladen (10.6 MB)

fae_07_12455_sr_12_Blatt_1_e.pdf herunterladen (5.13 MB)

fae_07_12455_sr_12_Blatt_2_e.pdf herunterladen (1.89 MB)

fae_07_12455_sr_12_Blatt_3_e.pdf herunterladen (2.42 MB)

fae_07_12455_sr_12_Blatt_4_e.pdf herunterladen (1.19 MB


Der Entwurf zur Änderung wird gemäß §24 Abs. 5 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014 idgF. ist in der Zeit vom 25.März 2024 bis 06.Mai 2024 im Gemeindeamt der Marktgemeinde Gaweinstal zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu diesem Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. 

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Die/Der Verfasser/in einer Stellungnahme hat allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihre/seine Anregung Berücksichtigung findet.

Anmerkung:

Diese Information ist auch als Verständigung aller Haushalte im Sinne des § 24 (6) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014 idgF. anzusehen.